Grundsätze
Der Elternverein ist die unabhängige Vertretung der Eltern an der Schule. Auf Basis gegenseitigen Respekts will er gemeinsam mit den anderen Schulpartnern (Direktorin, LehrerInnen und SchülerInnen) unsere Schule mitgestalten. Im Vordergrund des Interesses stehen dabei die Ausbildung und das Wohl unserer Kinder. Unter diesen Gesichtpunkten sieht es der Elternverein als seine Aufgabe an, auch an der Förderung von Schul- und Klassenprojekten mitzuwirken. Ebenso will er sich der Individualförderung von finanziell schwächer gestellten Schülerinnen und Schülern annehmen. Im Sinne seiner demokratischen Gesinnung setzt der Elternverein auf eine möglichst breite Mitarbeit und Mitbestimmung der Eltern innerhalb des Elternvereins.
Aufgaben des Elternvereins
Organe des EV
Obmann/Obfrau, KassierIn, SchriftführerIn und deren StellvertreterInnen führen die Geschäfte des Vereins. Die Obfrau bzw. der Obmann vertreten den Verein nach außen. Die Organe werden von der EV-Generalversammlung in der jährlichen Jahreshauptversammlung gewählt.
Die RechnungsprüferInnen überprüfen die finanzielle Gebarung des Vereins. Als solche sind sie im Ausschuss nicht stimmberechtigt und ihre Unabhängigkeit vom EV-Betrieb ist zu gewährleisten. Laut Vereinsgesetz 2002 müssen zwei gleichberechtigte Rechnungsprüfer bestellt werden. Diese dürfen gleichzeitig kein anderes Amt im Elternverein ausüben.Die RechnungsprüferInnen werden von der EV-Generalversammlung gewählt.
Der Ausschuss (Elternausschuss, Elternvereinsausschuss) besteht aus den Klassenelternvertreter/innen und dem Vorstand. Ob die Klassenelternvertreter/innen in der Hauptversammlung gewählt oder nur von dieser zur Kenntnis genommen werden, hängt von den Statuten des Elternvereins ab.